Aufgrund erster Anfragen und der aktuellen Medienberichte an dieser Stelle eine kurze Klarstellung zum Thema „Tragen von medizinischen Masken / FFP2-Masken in der Schule:
=> NEU: In der Schule / auf dem Schulgelände müssen medizinische Masken / FFP2-Masken getragen werden. Dies gilt für alle Personen, die sich in der Schule aufhalten. Also auch für unsere Schülerinnen und Schüler.
=> Ausnahmen können bei Kindern bis zur 8. Klasse gemacht werden, wenn die medizinischen Masken für das Kind zu groß sind. Dann kann wie bisher eine Alltagsmaske getragen werden.
=> NEU: Die Masken sind durchgängig zu tragen, also auch WÄHREND des Unterrichtes.
Nachzulesen sind die Bestimmungen in einer weiteren, überarbeiteten Coronabetreuungsverordnung, die ab 22.02.2021 gelten wird.
2021-02-19_coronabetrvo_ab_22.02.2021_lesefassung
„§1 Schulische Gemeinschaftseinrichtungen
…
(3) Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß §3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, soweit nachstehend nicht Abweichendes geregelt ist (…)
Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe.“