Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention
Wir sind aufgefordert den Masernschutzstatus Ihrer Kinder zu kontrollieren. Damit wir einen schnellen Überblick erhalten, bitten wir Sie bis zum 30.04.2020 den Masernschutz Ihrer Kinder mit dem Impfausweis oder einem ärztlichen Zeugnis (z.B. durch Hausärzte) an unserer Schule nachzuweisen. Organisatorisch wäre es für die Schule am einfachsten, wenn Sie den Nachweis im Rahmen der anstehenden Elternsprechtage vom 16.03. bis zum 03.04.2020 bei der Klassenleitung vorlegen würden. Natürlich können Sie den erforderlichen Nachweis auch im Sekretariat vorlegen. (WICHTIG: Die Impfausweise müssen im ORIGINAL vorgelegt werden!)
Eine Information finden Sie unter folgendem Link:
https://www.masernschutz.de/materialien.html
Besteht kein Masernschutz für Ihre Kinder, müssen Sie diesen nachholen und laut Gesetz bis 31.07.2021 in der Schule nachweisen. Wenn kein Nachweis erbracht wird, müssen Schulen das Gesundheitsamt informieren.
Ein entsprechender Elternbrief an die Klassen 1 – 4 wird in den nächsten Tagen über die Kinder an Sie verteilt werden.
Für Nachfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auf den gewohnten Wegen zur Verfügung!