Der Nachweis eines negativen Testergebnisses der Bürgertestung (nicht älter als 48 Stunden) oder die Teilnahme an der schulsichen Selbsttestung sind ab Montag, den 12.04.2021 die Vorraussetzung, um an schulischen Nutzungen einschl. der Betreuungsangebote teilnehmen zu können.
Dies ist durch die ab Montag geltende, und gerade veröffentlichte Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW geregelt worden.
Bitte lesen Sie dazu unbedingt die Freitagmittag versendete Eltern-E-Mail oder die Beiträge auf unserer Homepage!