Sehr geehrte Eltern der Lindenschule,

wie angekündigt ändert sich ab kommendem Montag, den 28.02.2022 das Testverfahren an den Grundschulen.

Die Testpflicht als solche bleibt verbindlich bestehen. Nur negativ getestete (oder immunisierte) Kinder dürfen in die Schule kommen.

Neu ist: Die Verpflichtung zum Testen liegt bei Ihnen als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte.

Was gilt:

  • Alle Kinder müssen 3xpro Woche (Montag – Mittwoch – Freitag) vor dem Schulbesuch, also zuhause oder in einem Testzentrum, getestet werden (Abend vorher möglich)
  • Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlichen Testungen bei ihren Kindern. (Bitte die Einverständniserklärung, die wir den Kindern mitgeben oder die Sie hier finden bis spätestens Do., 24.02.2022 unterschrieben mit zurückgeben)
  • Wenn eine Verpflichtungserklärung vorliegt, stellt die Lindenschule jedem Kind wöchentlich drei Schnelltests zur Verfügung (Austeilen am Donnerstag / Freitag).
  • Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Lindenschule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.

 

Fehlende Einverständniserklärung; trotzdem Testpflicht

Sollte keine Verpflichtungserklärung von Ihnen bei uns vorliegen, gilt trotzdem die Testpflicht. Ihr Kind muss dann jeden Montag, Mittwoch und Freitag eine offizielle Testbescheinigung (z.B. Bürgertest) vorlegen. Ansonsten kann es nicht am Unterricht oder der Betreuung teilnehmen.

 

Immunisierte Kinder

Die Testpflicht immunisierter Schülerinnen und Schüler kann nach schriftlichem Antrag mit Nachweis der Immunisierung bei der Schulleitung in der Zeit der geltenden Immunisierung aufgehoben werden. Unsere Empfehlung ist jedoch, dass auch immunisierte Kinder am Selbsttestverfahren teilnehmen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Wir werden Ihnen weiterhin für Fragen in der Schule zur Verfügung stehen. Allen Kindern und an Schule beteiligten Personen wäre sehr geholfen, wenn Sie die Verpflichtungserklärung bis spätestens Donnerstag, den 24.02.2022 Ihrem Kind wieder mitgeben würden.

Vielen Dank!

Maik Evers & Britta Voßhans